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regionale Fördergebiete
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1. Begriff: Ausweisung bestimmter Regionen eines Landes als regionale Fördergebiete nach einheitlichen Kriterien der EU (strukturschwache Regionen oder Gebiete).
2. Hauptarten: a) Regionen mit Entwicklungsrückstand, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.
b) Regionen, die bes. schwer von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffen sind (Hauptkriterien sind Struktur der Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit im Vergleich zu benachbarten Regionen).
c) Regionen mit hoher landwirtschaftlicher Beschäftigung, aber unterdurchschnittlicher Wertschöpfung.
d) In Deutschland erfolgt die Fördergebietsabgrenzung auf Gemeinde- oder Kreisebene (Schwerpunktorte). Eine Liste aller regionalen Fördergebiete wird jährlich im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” durch die Bundesregierung veröffentlicht.
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