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Regionalklasse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundlegendes Merkmal zur Prämiendifferenzierung in der Kfz-Versicherung, bei dem der statistische Zusammenhang zwischen dem Wohnort des Versicherungsnehmers des zu versichernden Kraftfahrzeugs und dem Schadenverlauf berücksichtigt wird.

    2. Merkmale: Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Regionalklasse ist das amtliche Kennzeichen und damit der Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die Regionalklasse richtet sich nach der Anzahl und der Schwere der Schadensfälle im jeweiligen Zulassungsbezirk. Neben diesen Faktoren spielen auch noch andere Indikatoren wie z.B. allgemeine Straßenverhältnisse, die Bestandszusammensetzung oder die Anzahl der in der jeweiligen Region insgesamt zugelassenen Fahrzeuge eine Rolle. Jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres wird durch einen unabhängigen Treuhänder in einem Zulassungsbezirk separat für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung ein Indexwert ermittelt, nach dem die Einsortierung in die Regionalklasse vorgenommen wird. Dabei wird der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt. Tendenziell sind ländliche Bereiche mit wenig Verkehr auf der Prämienseite günstiger gestellt als städtische Bereiche oder Landkreise mit hohem Durchgangsverkehr und damit einem erhöhten Schadenaufkommen.

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