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Registrierkassenstreifen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Additionsstreifen der Registrierkassen (Aufbewahrungspflicht). Registrierkassenstreifen sind als Buchungsbelege zehn Jahre aufzubewahren. Aufbewahrung der Registrierkassenstreifen ist nicht erforderlich, wenn der Zweck der Aufbewahrung in anderer Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der von Registrierkassenstreifen übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen gegeben ist.
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