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Reichsversicherungsordnung (RVO)

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    vom 19.7.1911, allg. Grundlage für die Sozialversicherung. Die RVO hat die 1883, 1884 und 1889 ergangenen drei Gesetze über die Kranken-, Unfall- sowie Alters- und Invaliditätsversicherung abgelöst, den Fragenkomplex unter Beachtung der auf der Eigenart und Zweckbestimmung jedes einzelnen Versicherungszweiges beruhenden Besonderheiten neu geregelt und einheitlich zusammengefasst. Die RVO trat am 1.1.1912 in Kraft. Bis auf die Regelungen über die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 195–200 RVO) ist die RVO seit 1975 sukzessive durch die einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) abgelöst worden.

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