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Rektascheck

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Scheck, der durch Rektaklausel („Nicht an Order“) zum Rektapapier gemacht geworden ist. Ein Rektascheck ist nach Art. 5 I ScheckG zulässig. Eine Weitergabe durch Indossament ist ausgeschlossen und nur durch Zession zulässig. Der Rektascheck wird im dt. Zahlungsverkehr kaum verwendet.

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