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Revision von Rektascheck vom 30.01.2013 - 10:24
Rektascheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der durch Rektaklausel („Nicht an Order“) zum Rektapapier gemacht geworden ist. Ein Rektascheck ist nach Art. 5 I ScheckG zulässig. Eine Weitergabe durch Indossament ist ausgeschlossen und nur durch Zession zulässig. Der Rektascheck wird im dt. Zahlungsverkehr kaum verwendet.
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