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relative Leistungsbeurteilung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    liegt vor, wenn die Kompensation eines Agenten A neben einem Indikator GA (der Leistung von A) auch von Indikatoren Gi (der Leistung zumindest eines weiteren Agenten i) abhängt (Prinzipal-Agent-Theorie). Es kann in diesem Zusammenhang gezeigt werden, dass eine relative Leistungsbeurteilung immer dann vorgenommen werden sollte, wenn die Indikatoren (Signale) Gi Informationen über das Verhalten von A bereitstellen, die nicht bereits in GA enthalten sind. Kann z.B. davon ausgegangen werden, dass Indikatoren für die Leistungen zweier Agenten A und B aufgrund ähnlich gelagerter Aufgabenstellungen und eines ähnlichen Umfeldes einem gemeinsamen Zufallseinfluss unterliegen, so ist dies der Fall.

    Dem Gesichtspunkt der optimalen Nutzung relevanter Information sind die Probleme gegenüberzustellen, die sich bei relativer Leistungsbeurteilung ergeben. Hier sind bes. die Schaffung von Anreizen für Sabotageaktivitäten oder kollusives Verhalten zu nennen. Schließlich wird eine vom Prinzipal erwünschte Kooperation der Agenten erschwert.

    Vgl. auch Turnier.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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