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Repartitionsprinzip
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Prinzip zur Gestaltung von Steuer- (Repartitionsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über den erwünschten Umfang der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) steht. Danach erfolgt durch eine entsprechende Tarifgestaltung die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Steuer- bzw. Subventionssubjekte.
Gegensatz: Quotitätsprinzip.
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