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Repräsentationsschluss

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    indirekter Schluss; in der Statistik der Schluss von einem Befund aus einer Zufallsstichprobe auf die zugehörige Grundgesamtheit. Der Repräsentationsschluss ist die Grundlage der Schätzverfahren (Intervallschätzung, Punktschätzung) und statistischen Testverfahren der Inferenzstatistik.

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