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Revision von Repräsentativität vom 05.06.2009 - 14:48

Repräsentativität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Eine Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn ihre Ergebnisse ohne systematischen Fehler auf die Grundgesamtheit hochgerechnet werden können. Ein Sonderfall einer repräsentativen Stichprobe ist eine proportionale Stichprobe, bei der alle Anteile in der Stichprobe den Anteilen in der Grundgesamtheit entsprechen. Ist das interessierende Merkmal jedoch sehr ungleich in der Grundgesamtheit verteilt, dann ist es oft sinnvoll, die Einheiten, welche mehr von dem interessierenden Merkmal auf sich vereinen, stärker zu berücksichtigen. So sind Stichproben von Handelspanels grundsätzlich disproportional angelegt. Eine solche Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn das Ausmaß der Disproportionalität bekannt ist. Diese wird für die Berichterstattung dadurch wieder ausgeglichen, dass die Stichprobeneinheiten unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren erhalten.

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