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Reproduktionswert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Reproduktionskostenwert, Sachwert, Substanzwert, Wiederherstellungswert, Teilreproduktionswert; Wert eines Unternehmens, der sich aus der Addition der einzelnen bilanzierungsfähigen Vermögensteile nach Abzug der Schulden ergibt; zu Tageswerten bewertet. Der Gesamtwert einer Unternehmung wird durch Reproduktionswerte nicht dargestellt, weil außer den bilanziell erfassten Werten noch Werte aus der Kombination von einzelnen Vermögensgegenständen oder nicht aktivierbaren Fähigkeiten (z.B. des Personals) zum Bestand einer Unternehmung gehören, die man unter dem Begriff Firmenwert zusammenfasst. Der Unternehmungswert ist deshalb nach der Methode der Gesamtbewertung zu ermitteln (Unternehmungswert, Unternehmungsbewertung).

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