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Restitutionsanspruch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rückübertragungsanspruch; in Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern der Anspruch eines früheren Eigentümers auf Rückübertragung der ihm entzogenen Vermögenswerte.
Vgl. auch Vermögensgesetz.
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