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Restitutionsanspruch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rückübertragungsanspruch; in Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern der Anspruch eines früheren Eigentümers auf Rückübertragung der ihm entzogenen Vermögenswerte.

    Vgl. auch Vermögensgesetz.

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