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Restschuldversicherung
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Variante der Lebensversicherung in Form einer Risikolebensversicherung oder in Ausnahmefällen einer Kapitallebensversicherung. Der Gläubiger eines Darlehens hat bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die die Rückzahlungsfähigkeit eines Darlehensnehmers beeinträchtigen oder verhindern, ein Interesse, sein Rückzahlungsrecht abzusichern. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Todesfallrisikos. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Lebensversicherung und tritt die Ansprüche auf die Auszahlung im Versicherungsfall in Höhe der noch bestehenden Restschuld an den Darlehensgeber ab.
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