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Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, PSD) wurde der Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) geschaffen. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie, die für die neue Institutskategorie der Zahlungsinstitute ein spezielles Erlaubnisverfahren und besondere Regelungen für eine laufende Aufsicht vorsehen, finden sich im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die zivilrechtlichen Vorgaben der Richtlinie über Zahlungsdienste wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbes. im Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht (§§ 675a bis 676c des BGB) umgesetzt.
Vgl. auch Zahlungsdienstegesetz.
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