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Revision von rollende Ware vom 28.02.2013 - 15:38
rollende Ware
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ware, die sich auf dem Straßen- oder Schienentransport befindet.
Entsprechend: „schwimmende” oder „fliegende” Ware.
Bilanzierung: In der Bilanz des Lieferanten bis zum Gefahrenübergang auf den Käufer (Realisationsprinzip) als Bestand, danach als Forderung aufzuführen.
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