Direkt zum Inhalt

Rücklieferung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umsatzsteuerrechtlich der Rückkauf einer verkauften Ware oder eines Teils davon oder Rücklieferung von Abfällen oder Nebenerzeugnissen an den Verkäufer, der dem Käufer Waren zur Verarbeitung lieferte. Es liegen jeweils zwei Lieferungen vor, die der Umsatzsteuer unterliegen.

    Anders: Rückgabe.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com