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Ruintheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Übersteigt der aggregierte realisierte Gesamtschaden eines Versicherungskollektivs die vorhandene Ausstattung an Sicherheitskapital zuzüglich der vereinnahmten Kollektivprämie (Risikoprämie) so tritt in einem technischen Sinne der Ruin des Versicherungsunternehmens ein. Im Rahmen der Ruintheorie als Zweig der Risikotheorie werden entsprechende Ruinereignisse modelliert und analysiert, typischerweise auf Basis des Risikoreserveprozesses und in Form der Berechnung einer Ruinwahrscheinlichkeit. Die Begrenzung der Ruinwahrscheinlichkeit bildet dann den Ausgangspunkt für den Einsatz des risikopolitischen Instrumentariums (Risikopolitik).

    2. Arten: Von Ruinmodellierungen, die nur auf den Ruin am Ende einer gegebenen Periode abstellen (statische Ruinkonzeption) sind Ruinmodellierungen zu unterscheiden, bei denen der Ruin auch während der Periode eintreten kann (dynamische Ruinkonzeption).

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