Direkt zum Inhalt

Saatgut

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Sinn des Saatgutverkehrsgesetzes Samen, der für die Erzeugung von Pflanzen bestimmt ist, sowie Pflanzgut von Kartoffeln und Reben.

    Wer Saatgut vertreibt, gewerbsmäßig abfüllt oder für andere verarbeitet, hat ein Saatgutkontrollbuch über Eingänge und Vertrieb von Saatgut zu führen und zur Überwachung bereitzuhalten (SaatgutaufzeichnungsVO vom 21.1.1986 (BGBl. I 214) m.spät.Änd.

    Einfuhr und Vertrieb von Saatgut unterliegen Beschränkungen.

    Eine Sortenliste wird beim Bundessortenamt geführt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com