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Saison-Kurzarbeitergeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Winterausfallgeld; 1. Begriff: Leistung des Arbeitgebers bzw. der Bundesagentur für Arbeit für witterungsbedingte Ausfallstunden von Arbeitnehmern des Baugewerbes.

    2. Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) im Anschluss an eine Saison-Kurzarbeitergeld-Vorausleistung, die den witterungsbedingten Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit ersetzt. Saison-Kurzarbeitergeld dient wie das Wintergeld der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft.

    3. Finanzierung: Das Wintergeld des Arbeitgebers ist umlagenfinanziert. Soweit die Bundesagentur für Arbeit Saison-Kurzarbeitergeld zahlen muss, erfolgt die Finanzierung über die allg. Beitragseinnahmen.

    Regelung in §§ 175 ff. SGB III.

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.

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