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Revision von Schaufenstermiete vom 02.12.2009 - 15:24
Schaufenstermiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einmalige oder laufende Geldzahlungen, v.a. an den Facheinzelhandel, für die Nutzung des Werbemittels Schaufenster; gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik.
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