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Scheingesellschafter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für denjenigen, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein erweckt, er sei ein persönlich haftender Gesellschafter einer Handelsgesellschaft.

    Er haftet dann für Verbindlichkeiten aus Geschäften, die ein Dritter im Vertrauen auf diesen Rechtsschein mit ihm bzw. "seiner" Gesellschaft abschließt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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