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Revision von Schiedsverfahren (Steuerrecht) vom 08.07.2009 - 11:29
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Schiedsverfahren (Steuerrecht)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Internationalen Steuerrecht jedes Verfahren, durch das Streitigkeiten über die korrekte Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf einen Einzelfall von einer neutralen Stelle, die mit dem Fall befasst wird, verbindlich beigelegt werden können. Die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren durchzuführen, sehen bislang nur wenige DBA tatsächlich vor, da es besonderes Vertrauen von Seiten der beteiligten Staaten erfordert, sich dem Urteil einer fremden Schiedsinstanz im Vorhinein bedingungslos zu unterwerfen; daher ist die Einleitung eines Schiedsverfahrens, wenn überhaupt vorgesehen, in den DBA meist an die vorige Zustimmung der Behörden im konkreten Fall gebunden. Zwischen den EU-Staaten ist ein Schiedsverfahren allerdings für einen wichtigen Spezialfall durch das Schiedsabkommen verbindlich vorgeschrieben.
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