Zitierfähige Version
Schiffsversteigerung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zwangsversteigerung von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen oder Schiffsbauwerken.
Gesetzliche Regelung: §§ 864 ff. ZPO, §§ 162 ff. ZVG.
Die Schiffsversteigerung richtet sich (mit geringen Abweichungen) nach den Bestimmungen über die Zwangsversteigerung von Grundstücken. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet; anstelle des Grundbuchs tritt das Schiffsregister; Bezeichnung des Schiffes nach Schiffsregister; mit Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt Bewachung und Bewahrung des Schiffes; Bekanntmachung des Versteigerungstermins in einem Schifffahrtsfachblatt;
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon