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Schnelligkeit der Verkehrsleistung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zeitbedarf für die Überwindung der Distanz zwischen zwei Raumpunkten in einem Verkehrsnetz.

    2. Verkehrswertigkeit: Als technisch-ökonomisches Qualitätsmerkmal des Verkehrsangebots wird die Schnelligkeit der Verkehrsleistung bei vorgegebener Entfernung zwischen Quelle und Ziel durch die bei der Raumüberwindung zu realisierende durchschnittliche Geschwindigkeit bestimmt; neben der eigentlichen Verkehrsgeschwindigkeit sind Zu- und Abgangszeiten sowie Wartezeiten zu berücksichtigen; bei gebrochenen Verkehrsströmen treten Übergangszeiten wie Umlade- und Umsteigezeiten hinzu.

    3. Verkehrsaffinität: a) Güterverkehr: Geringwertige Massengüter tendieren zu einem relativ langsamen, aber auch kostengünstigen Transport; hochwertige Stückgüter verlangen eine größere Schnelligkeit der Verkehrsleistung (niedrigere Kapitalbindungsdauer und Zinskosten); bes. hohe Anforderungen an die Schnelligkeit der Verkehrsleistung bei Zusammentreffen von Hochwertigkeit des Transportguts und Qualitätsminderung bei längerer Transportdauer; besondere Dringlichkeit des Bedarfs im Einzelfall kann zu erhöhten Anforderungen an die Schnelligkeit der Verkehrsleistung führen (z.B. wichtige Ersatzteile für Produktionsanlagen).

    b) Personenverkehr: Differenzierung der Schnelligkeitsanforderungen nach Fahrtzwecken; regelmäßige und diskretionäre Ein-Tages-Reisen: Hohe Anforderungen an Schnelligkeit der Verkehrsleistung; längere Urlaubsreisen: geringere Schnelligkeitsanforderungen, es sei denn, dass die höhere Schnelligkeit nur mit geringen Kostenzuwächsen erkauft wird und gleichzeitig die Bequemlichkeit ansteigt.

    c) Nachrichtenverkehr: Private bzw. geschäftliche Dringlichkeit der Nachrichtenübermittlung und mit steigender Schnelligkeit der Verkehrsleistung allgemein ansteigende Kosten bestimmen das Entscheidungskalkül der Verkehrsnachfrager.

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