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Revision von Schullaufbahnempfehlung vom 15.11.2017 - 17:32

Schullaufbahnempfehlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Begriff der Schullaufbahnempfehlung bezeichnet die Einschätzung der individuell passendsten weiterführenden Schulform durch die Grundschullehrkräfte zum Ende der Primarstufe.

    Durch die i.d.R. institutionelle Trennung der allgemeinbildenden Schule in eine gemeinsame Grundschule bzw. Primarstufe und mehrere, leistungsdifferenzierte weiterführende Schulformen in der Sekundarstufe entsteht in jeder individuellen Schullaufbahn eine Übergangs- und Entscheidungssituation. Hier setzt die Schullaufbahnempfehlung an.

    Die Situation in den Bundesländern stellt sich sehr heterogen dar. Teilweise ist die Schullaufbahnempfehlung verbindlich und wird auf der Grundlage des Notendurchschnitts in bestimmten Fächern rechnerisch ermittelt, teilweise fehlt die Schullaufbahnempfehlung und die Entscheidung zum weiterführenden Schulbesuch liegt allein bei den Eltern. Auch Zwischenformen, z.B. Empfehlung mit der Option einer abweichenden Elternentscheidung oder lediglich unverbindliche Empfehlung existieren.

    Eine bundesweit einheitliche Festlegung existiert lediglich zur sogenannten Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6. Diese sind als Phase der besonderen Förderung, Beobachtung und Orientierung in Hinblick auf den folgenden Bildungsgang und seine fachlichen Schwerpunkte festgelegt und bieten ggf. die Möglichkeit, eine bereits getroffene Schullaufbahnentscheidung zu revidieren.

    Die uneinheitlichen Länderregelungen sind Indiz für den hohen Politisierungsgrad der Schullaufbahnempfehlung und der Frage der Organisation der Sekundarstufe insgesamt. So waren in der jüngeren Vergangenheit nach Regierungswechseln in den Ländern auch paradigmatische Veränderungen beobachtbar. So etwa in Baden-Württemberg, wo eine verbindliche, vom Notendurchschnitt abhängende, Schullaufbahnempfehlung 2012 von einer eigenverantwortlichen Elternentscheidung abgelöst wurde.

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