Direkt zum Inhalt

Schulungs- und Bildungsveranstaltung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Veranstaltung, die erforderliche Kenntnisse für die Betriebsrats- oder Personalratsarbeit vermittelt (§ 37 VI BetrVG, 46 BPersVG). Der Betriebsrat kann durch Beschluss Betriebsratsmitglieder (Betriebsrat) in angemessenem Umfang zu solchen Veranstaltungen entsenden. Kriterium dafür ist, dass die vermittelten Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als Betriebsrat unerlässlich oder erforderlich sind. In dem Fall hat der Arbeitgeber die Schulungskosten und den Entgeltausfall zu erstatten. Gewerkschaftliche Schulungen über allgemeine gewerkschaftliche Themen, kirchliche, kulturelle, staatsbürgerliche oder parteipolitische Veranstaltungen lösen keinen Befreiungsanspruch des Betriebsratsmitglieds und keine Erstattungspflichten des Arbeitgebers aus.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com