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Schumpeter-Unternehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach Schumpeter kann eine Neuartigkeit einer (Gründungs-)Unternehmung in folgenden Aspekten liegen: Herstellung eines neuen Gutes oder einer neuen Qualität eines Gutes; Einführung einer neuen, d.h. dem be­treffenden Industriezweig noch nicht bekann­ten Produktionsmethode; Erschließung neuer Ab­satz­märkte; Nutzung neuer Bezugsquellen; Neuorganisation einer Branche, z.B. durch Schaffung einer Monopolstellung oder Durchbrechen eines Monopols. Nach Schumpeter gilt: „[...] dass jemand grundsätzlich nur Unternehmer ist, wenn er eine neue Kombination durchsetzt.“ Da Neues hier Altes ablöst, spricht Schumpeter in diesem Zusammenhang auch von „schöpferischer Zerstörung“.

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