Schumpeter-Unternehmer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach Schumpeter kann eine Neuartigkeit einer (Gründungs-)Unternehmung in folgenden Aspekten liegen: Herstellung eines neuen Gutes oder einer neuen Qualität eines Gutes; Einführung einer neuen, d.h. dem betreffenden Industriezweig noch nicht bekannten Produktionsmethode; Erschließung neuer Absatzmärkte; Nutzung neuer Bezugsquellen; Neuorganisation einer Branche, z.B. durch Schaffung einer Monopolstellung oder Durchbrechen eines Monopols. Nach Schumpeter gilt: „[...] dass jemand grundsätzlich nur Unternehmer ist, wenn er eine neue Kombination durchsetzt.“ Da Neues hier Altes ablöst, spricht Schumpeter in diesem Zusammenhang auch von „schöpferischer Zerstörung“.
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