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Schwarzes Brett
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Arbeitsrecht
Anschlagtafel innerhalb der Betriebsräume an allg. sichtbarer Stelle zur Bekanntmachung von Mitteilungen an alle Betriebsangehörigen. Jeder Anschlag am Schwarzen Brett ist von einem dafür Verantwortlichen zu genehmigen, um wildes Plakatieren zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass die Anschläge nach der vorgesehenen Aushängefrist wieder entfernt werden.
Informatik
Bulletin Board; Kommunikationsbereich in einem Netz (z.B. einem Intranet), auf dem Informationen von einer Instanz abgelegt und von mehreren Benutzern gelesen werden können. Diese Art der Kommunikation kann den kostenintensiven Druck von Firmenzeitungen, Mitarbeiter-Infos, Adress- und Telefonverzeichnissen, Handbüchern, Jahresberichten, Pressemitteilungen u.Ä. ersetzen. Erweitert man die Zugriffsrechte auch auf das Schreiben von Informationen, so bezeichnet man das Schwarze Brett auch als „gemeinsame Wissensbasis” oder „Newsgroup”. Anwendungsbeispiele hierfür sind: Sammlungen von Frequently Asked Questions (FAQs) und deren Antworten, zeitversetzte Diskussion von kreativen Problemen, wie z.B. Marketing-Programmen, Produktgestaltungen u.Ä.
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