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Revision von Schwund vom 05.06.2009 - 13:12
Schwund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewichtsverlust einer Ware infolge Lagerung (Lagerverluste), Umpackung oder Beförderung. Schwund wird im Handelsverkehr vom Verkäufer z.T. bei der Berechnung des Gewichts berücksichtigt.
Kostenrechnung: Schwund als Ursache für Lagerverluste wird zumeist als kalkulatorisches Wagnis erfasst.
Transportversicherung: Schäden durch natürlichen Schwund (Eintrocknen) gehören zu den nicht gedeckten Beschaffenheitsschäden.
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