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SEPA-Verordnung
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Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009: Die Vorgabe rechtlicher und technischer Anforderungen an Lastschriften und Überweisungen in Euro in der EU ab 2014 führte dazu, dass die früheren nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren eingestellt werden mussten. Nur die vom EPC entwickelten SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Lastschrift genügen diesen Anforderungen. Zur Durchsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) enthält die Verordnung für Kreditinstitute in der EU, die Inlandsüberweisungen bzw. –Lastschriften angeboten haben, auch eine Erreichbarkeitsverpflichtung für SEPA-Überweisungen bzw. SEPA-Lastschriften.
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