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Revision von Share Deal vom 05.11.2010 - 11:17
Share Deal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beim Share Deal erfolgt der Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Es handelt sich um einen Rechtskauf gemäß § 453 I BGB.
Vgl. auch Asset Deal.
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