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Share Deal

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beim Share Deal erfolgt der Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Es handelt sich um einen Rechtskauf gemäß § 453 I BGB.

    Vgl. auch Asset Deal.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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