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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Factoringgesellschaften beim Forderungsankauf einbehaltener Betrag, der der Verrechnung von nachträglich eingeräumten Rabatten, Skontoabzügen und weiteren Abzügen dient, die der Zahlungspflichtige (der Kunde des Forderungsverkäufers) an der angekauften Forderung evtl. vornimmt. Sofern der Factor das Delkredererisiko übernommen hat, wird der (restliche) S. auch im Fall der Nichtzahlung durch den Zahlungspflichtigen an den Forderungsverkäufer ausbezahlt.

    Vgl. auch Factoring.

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