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Sicherungsgrundschuld
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Grundschuld, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit bestellt wird. Die S. ist keine besondere Rechtsinstitution wie die Sicherungshypothek, weil die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek immer von der zugrunde liegenden Forderung losgelöst (abstrakt) ist. Weil die Handhabung dadurch beweglicher und weniger kompliziert ist als bei der (Sicherungs-)Hypothek, findet die Grundschuld zur Besicherung von Bankkrediten meist Anwendung.
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