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Revision von Sondereinzelkosten des Vertriebs vom 14.02.2018 - 17:46
Sondereinzelkosten des Vertriebs
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Vertriebssonderkosten; im Vertriebsbereich anfallende Sondereinzelkosten. Zu den Sondereinzelkosten des Vertriebs zählen alle auftragsweise erfassbaren Vertriebskosten (Einzelkosten), z.B. Provisionen, Ausgangsfrachten und -zölle, Verpackung, Verkaufslizenzen.
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