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Sondergerichtsbarkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gerichte, die eine beschränkte Gerichtsbarkeit für bes. Sachgebiete ausüben (Sondergerichte). Durch Art. 101 II GG zugelassen, wenn sie durch Gesetz errichtet worden sind.

    Beispiele: Arbeitsgerichte, ärztliche Berufsgerichte.

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