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Sonderinsolvenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein Insolvenzverfahren, das ausnahmsweise nicht das gesamte Vermögen des Gemeinschuldners ergreift, sondern nur einen Teil.

    Wichtigste Fälle:
    (1) Nachlassinsolvenz (§§ 315–331 InsO): Sondermasse ist der Nachlass, beteiligt sind nur die Nachlassgläubiger.
    (2) Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut (§§ 332–334 InsO): Gläubiger sind nur die Gesamtgutgläubiger.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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