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Revision von soziale Kassen vom 28.02.2013 - 11:18
soziale Kassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff: rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen.
Besteuerung: von der Körperschaftsteuer befreit gemäß 5 I Nr. 3 KStG i.V. mit §§ 1–3 KStDV, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung eingehalten werden, vgl. auch Pensionskasse, Unterstützungskasse.
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