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soziale Kassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerrechtlicher Begriff: rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen.

    Besteuerung: von der Körperschaftsteuer befreit gemäß 5 I Nr. 3 KStG i.V. mit §§ 1–3 KStDV, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung eingehalten werden, vgl. auch Pensionskasse, Unterstützungskasse.

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