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Sozialgesetzbuch (SGB)

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    Gesetzestext (Kodifikation), in dem alle Sozialleistungsgesetze zusammengefasst sind. Das SGB wird, wenn die Arbeiten am Gesamtwerk abgeschlossen sind, alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche umfassen: Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung bis hin zur Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einschließlich der besonderen Förderung Schwerbehinderter, gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung u.a. Formen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Wohngeld, Kinder- und Erziehungsgeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe und Sozialhilfe. Derzeit sind das Sozialgesetzbuch I bis XII Kraft.

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