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Sozialgesetzbuch (SGB)

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    Gesetzestext (Kodifikation), in dem zentrale Sozialleistungsgesetze zusammengefasst sind. Das SGB wird, wenn die Arbeiten am Gesamtwerk abgeschlossen sind, alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche umfassen: Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung bis hin zur Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einschließlich der bes. Förderung Schwerbehinderter, gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung u.a. Formen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Wohngeld, Kinder- und Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe und Sozialhilfe. Derzeit sind das Sozialgesetzbuch I bis XII in Kraft. Dies sind: Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I), Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III), Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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