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Sozialzulage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zulage zum Tariflohn, die

    ähnlich wie bei Beamten und öffentlich Bediensteten

    auch in der Wirtschaft aufgrund von Einzelarbeitsvertag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aus sozialen Gründen gewährt werden kann, z.B. Verheirateten- oder Frauenzulage, Kinderzulage, Alterszulage, Wohnungs- oder Trennungsgeld.

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