Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Speiseeissteuer vom 24.06.2009 - 09:22
Speiseeissteuer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher in einigen Ländern mit der Getränkesteuer verbundene Verbrauchsteuer auf Speiseeis. Die Speiseeissteuer ist keine Steuer mit „örtlich bedingtem Wirkungskreis” und kann deshalb nach Art. 105 IIa GG von den Ländern nicht eingeführt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon