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Revision von Speiseeissteuer vom 17.09.2009 - 13:42
Speiseeissteuer
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früher in einigen Ländern mit der Getränkesteuer verbundene Verbrauchsteuer auf Speiseeis. Die Speiseeissteuer ist keine Steuer mit „örtlich bedingtem Wirkungskreis” und kann deshalb nach Art. 105 IIa GG von den Ländern nicht eingeführt werden.
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