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Revision von Spezialgroßhandlung vom 02.12.2009 - 15:26
Spezialgroßhandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Großhandels mit geringer Sortimentsbreite und großer Sortimentstiefe, oft als Ergänzung zu einer Sortimentsgroßhandlung, z.B. als Tabakwaren-, Milch- und Molkereiprodukte- oder Schraubengroßhandlung. Spezialisierung kann herkunfts-, stofforientiert (Lederwarengroßhandel) oder bedarfsorientiert sein (Sportartikel-, Knopfgroßhandel).
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