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Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 02.10.2009 - 11:11
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 28.02.2013 - 09:15
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 02.10.2009 - 11:11
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 10.06.2009 - 17:29
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 15.05.2008 - 11:16
Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fazilität, mit der sich die monetären Finanzinstitute (MFI) gegen die Verpfändung von Sicherheiten (Kategorie 1 und Kategorie 2) über Nacht Liquidität bei den nationalen Zentralbanken als ausführende Organe der EZB beschaffen können. Der Spitzenrefinanzierungssatz (Januar 2009: 3 Prozent) ist die Verzinsung dieses Kredits.
Vgl. auch Geldpolitik.
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