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Revision von Städtebauförderung vom 19.02.2018 - 16:20
Städtebauförderung
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Aufgabe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Zweck der Sanierung und Entwicklung im Städtebau; gesetzlich geregelt in den §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
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