Städtebauförderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufgabe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Zweck der Sanierung und Entwicklung im Städtebau; gesetzlich geregelt in den §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
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